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Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union (Ministerrat) (Schaubild 4.6: Der Europäische Rat) (Art. 205 EGV) (Schaubild 4.7: Verfahren der Zusammenarbeit nach Art. 252 EGV) Unterschiede zwischen Ministerrat und Europäischem Rat: Ministerrat:
Fachminister treffen Ressortentscheidungen Da im Rat als auch im Europäischen Rat letztlich immer die Interessen einzelner Nationalstaaten vertreten werden, handelt es sich um ein intergovernehmentales Gremium. Im Rat bestehen Einstimmigkeitsregel und Mehrheitsprinzip nebeneinander. Der Rat ist sozusagen das "Oberhaus" und wichtigstes gesetzgebendes Organ. Es wird argumentiert, dass das Legitimations- bzw. Demokratiedefizit gemidnert oder aufgehoben wird durch die Tatsache, dass die Mitglieder, Fachminister nationaler Regierungen der Mitgliedsstaaten, in ihren jeweiligen Staaten dem Souverän verantwortlich sind. Seit 1974 tritt der Rat zweimal jährlich zusammen, der Vorsitzu rotiert. Bei den Ratssitzungen nimmt auch der Präsident des Europäischen Parlaments teil, um in der Eröffnungssitzung seine Angelegenheiten vorzutragen. Derzeit gehören dem Rat 87 Mitglieder an; die qualifizierte Mehrheit ist mit 62 Stimmen erreicht. Für bestimmte Agenden muss diese Mehrheit jedoch von mindestens 10 Mitgliedsstaaten gebildet werden. Rechtsakte der Union werden vom Rat bzw. im Rahmen des Miteinscheidungsverfahrens gemeinsam mit dem parlament verabschiedet; es gibt vier Rechtsakte:
Die Mitgliedsstaaten junterhalten in Brüssel ständige Vertretungen; diese bilden den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der die Tagungen des Ministerrats vorbereitet; er tritt wöchentlich zusammen.
Die Europäische Kommission Die Kommission gilt als "Hüterin der Verträge" und "Herrin der Verfahren", sie hat die Exekutivfunktion inne sowie die Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen. Der Kommission steht der Präsident vor, dieser vertritt sie nach aussen bzw. repräsentiert die Gemeinschaft insgesamt nach aussen. Derzeit besteht die Kommission aus 20 Mitgleidern. Das EP hat das Recht, die Kommission anzunehmen oder abzulehnen, allerdings nur kollektiv (kein individueller Misstrauensantrag gegen einzelene Kommissare, nur gegen gesamte Kommission). Der Rat kann Entscheidungen nur auf Grund einer Initiative der Kommission treffen (Initiativmonopol). Die Kommission vertritt auch die EU in internationalen Gremien; der Präsident der Kommission repräsentiert die Gemeinschaft nach aussen. Die Kommission ist das wichtigste supranationale Organ der Union. (Schaubild 4.8: Die Europäische Kommission) (Synopse 4.1: Die Europäische Kommission nach der Erweiterung) (Schaubild 4.9: Die Prodi-Kommission) (Tab. 4.3: Die Präsidenten der Europäischen Kommission)
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