ab 1986 Neuer Schub
Mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986
(1987 in Kraft getreten), wurde die Stagnationsphase beendet; es bildet
die Grundlage für die dritte Erweitertungswelle 1995 und den Maastrichter
Vertrag von 1992.
1981 Genscher-Colombo-Initiative zur Stärkung der EPZ
1984 Dooge-Bericht an den Europäischen Rat
Auch das Europäische Parlament wurde initiativ und begleitete die Vorstösse der Regierungen (Parlamentsausschuss unter Altiero Spinelli, 1981 erarbeitete Vertragsentwurf für die EU,der im Februar 1984 vom Europaparlament angenommen wurde.) Ziele waren, wie früher: Föderalisierung, Verlagerung der Kompetenzen auf europäische Organe insbesondere in der Aussen- und Verteidigungspolitik. Ein Parlament und der Europäische Rat sollten die Legislative bilden. Die Kommission wurde vom Parlament eingesetzt.
Die EEA trat mit dem 1. Juli 1987 in Kraft.
Auwirkungen:
1. Neuer wirtschaftlicher Schwung
2. grössere institutionelle Effizienz
3. Fortschritte in der gemeinsamen Aussenpolitik
1989 Dreistufenplan zur Errichtung der in der EEA festgeschriebenen Wirtschafts- und Währungsunion durch Jacques Delors; Beschluss zum Einstieg in die erste Phase für den 1.1.1990. Die zweite Phase (Eirnichtung einer europäischen Zentralbank) sollte bis 1996, die dritte Phase (Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion) von 1997 bis 1999 dauern.
19.06.1990 zweites Schengener Abkommen (Freizügigkeit von Personen)
Der EU-Vertrag wurde am 7.2.1992 unterzeichnet, doch die Ratifizierung war hindrnisreich:
Der sogenannte Maastricht-Vertrag war der problematischte hinsichtlich
seiner Annahme und Durchsetzung.
(Schaubild 1.3: Die drei Säulen des Maastrichter Vertrages)
(Tab 1.4: Die acht Titel des EU-Vertrages)
Institutionelle Neuerungen durch die Maastrichter Verträge:
Parlament - Kommission
Einbindung des Parlaments in bestimmte Entscheidungsfragen
Amtszeit der Kommission gekoppelt it Wahlperioden des Europaparlaments
Ausschuss der Regionen
Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit
Beschluss der Wirtschafts- und Währungsunion
Europäische Zentralbank (EZB)
Sozialcharta (mit Ausnahme Grossbritanniens)
Neuerungen im Kooperationsbereich:
GASP
ZJI (Asylpolitik, Aussengrenzen etc.)
|